Ausbildung 

UNSERE
AUSBILDUNGSSTANDARDS

Wir bilden in den Führerscheinklassen A; A1; B; BE; und M aus. Für jede Führerscheinklasse haben wir entsprechende Fahrzeuge. Unser Team ist pädagogisch geschult und vermittelt mit viel Engagement Theorie und Praxis. Die theoretische Ausbildung setzt auf Qualität und vermittelt die Inhalte digital. Die praktische Ausbildung bietet den Grundstein für eine fundierte Fahrausbildung, die gerade heute immer wichtiger wird, um sich sicher im Verkehr zu bewegen. Natürlich ist auch das "Begleitete Fahren ab 17" Thema in unserer Fahrschule. Detailierte Informationen zu den verschieden Führerscheinausbildungen haben wir weiter unten zusammengestellt. 

Ausbildungsinformationen

Ausbildungsinformationen zur Klasse A
Berechtigung zum Fahren

Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen; Bei Bewerbern unter 25 Jahren beschränkt (siehe unten)

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein

A1, M

Mindestalter

18 Jahre

Besonderheiten

Bei Bewerbern unter 25 Jahren; 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25 kW (34 PS)

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff: Klassenspezifischer Stoff

12 Doppelstunden á 90 min
4 Doppelstunden á 90 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Ausbildungsinformationen zur Klasse B
Berechtigung zum Fahren

Kraftwagen bis max. 3,5 t zG, max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 kg zG. Auch Hänger mit einer max zG die kleiner ist als das Leergewicht des ZugKfz, wenn Kombination max. 3,5 t zG

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein

L, M, S

Mindestalter

18 Jahre / Begleitetes Fahren 17 Jahre

Besonderheiten
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff: Klassenspezifischer Stoff

12 Doppelstunden á 90 min
2 Doppelstunden á 90 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Ausbildungsinformationen zur Klasse M
Berechtigung zum Fahren

Moped, Mokick (Roller) max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH)

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein
Mindestalter

15 Jahre

Besonderheiten

Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf AutomatikFahrzeug

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 min

Klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten:

Autobahnfahrten:

Nachtfahrten:

Ausbildungsinformationen zur Klasse A1
Berechtigung zum Fahren

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15PS)

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein

M

Mindestalter

16 Jahre

Besonderheiten

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Grundstoff: Klassenspezifischer Stoff

12 Doppelstunden á 90 min
4 Doppelstunden á 90 min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Ausbildungsinformationen zur Klasse BE
Berechtigung zum Fahren

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen zG über 750 kg

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klasse mit ein
Mindestalter

18 Jahre / Begleitetes Fahren 17 Jahre

Besonderheiten

Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t zG einschließlich Hänger

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung

Keine Theorie

Mindestumfang der praktischen Ausbildung

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl, Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

ZUSATZAUSBILDUNGEN

Informationen zur Klasse B 96
Fahrzeugart

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter

18, beim Begleiteten Fahren 17

Besonderheiten

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung bestent aus drei Teilen:

Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden á 60 Minuten

Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden á 60 Minuten

Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde á 60 Minuten

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

Informationen zur Klasse B 196
Fahrzeugart

Leichtkrafträder

Kräftrader (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter

25

Geltungsbereich

innerhalb Deutschland

Geltungsdauer:

ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich

JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff

Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten. (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Praktischer Übungsstoff

5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und AuRerortsfahrten (Uberland- & Autobahnfahrten))

Informationen zur Klasse B 197
Fahrzeugart

Pkw und leichte Lkw

Theoretische Ausbildung und Prüfung

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.

Praktische Ausbildung und Prüfung

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Grundausbildung

Die Grundausbildung findet 2 snem Groell auf sinem Automatkfahizeug satt. Sie kann auch mit einem Schalfahizeug begonnen werden.

Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt

Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Begleitetes Fahren ab 17

Der Modellversuch in Nordrhein-Westfalen 

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher

Erklärung Begleitperson

Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“

Fragen und Antworten

Wann kann ein Bewerber den Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) stellen?